Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln wie zum Beispiel Inkontinenz- und Stomaartikel, Rollstühle oder Gehhilfen. Dieser Anspruch gilt dann, wenn die Hilfsmittel nötig sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Eingeschlossen ist auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch.
Neben Hilfsmittel die von Ihrem Arzt verschrieben werden, haben wir auch noch viele nützliche Artikel, die Ihnen den Alltag leichter machen.
Hier eine Auflistung, die aber keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Stoma und Inkontinenz
- saugende Einlagen
- Netzhosen
- Krankenhosen
- Windelhosen
Alltäglicher Gebrauch
- Einmalhandschuhe
- Tablettenteiler
- Tablettenmörser
- Trinkbecher
- Greifhilfen
- Medikamentenbox
- Strumpfanzieher
Bad und Toilette
- Toilettenstuhl
- Toilettensitzerhöhung
- Badewannensitz
- Duschstuhl
Mobilitätshilfen
- Rollator
- Krankenstöcke
- Unterarmgehstützen
- Rollstühle
Krankenpflege
- Spritzen
- Kanülen
- Betteinlagen
- Antidekubitusunterlagen
- Urinableitende Systeme
- Urinflaschen
- Wärmflaschen
und noch vieles mehr z.B.
- Stützstrümpfe
- Kompressionsstrümpfe nach Maß
- Insulinpens und Zubehör
- Kalt-Warm Kompressen
- Massagebälle